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SugarGlider.de | Haltungsberichte | Sugar Glider Haltung in der Schweiz
In der Schweiz ist die Haltung von Sugar Glidern meldepflichtig und an Bedingungen geknüpft. Da mich des öfteren auch Anfragen von Schweizern erreicht haben, habe ich mich beim schweizerischen Bundesamt für Veterinärwesen auf der Homepage kundig gemacht. Zusätzlich zu diesen Infos stand mir noch ein Mitarbeiter des Bundesamtes Frage und Antwort und unterstützte mich sehr hilfsbereit bei meiner fachbezogenen Suche. Aus diesem Grund kann ich euch jetzt erklären, wie das ganze (ungefähr) abläuft.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/app1.html
Zu erreichen über: http://www.bvet.admin.ch, dann Tierschutz anklicken, dann Gesetzgebung, dann Tierschutzverordnung. Dort entweder "HTML Artikel einzeln" anklicken oder das ganze als .pdf Datei downloaden.
Die Flächen- und Raummasse legen die kleinste jeweils zulässige Gehegegröße fest. Die Gehege dürfen auch nicht kleiner sein, wenn weniger als die in den Tabellen genannte Zahl von Tieren (n) gehalten wird. Die Tabellen nennen die höchstzulässige Zahl von erwachsenen Tieren im Gehege. Dazu dürfen im selben Gehege die Jungen gehalten werden. Bei der Gruppenzusammenstellung ist – ungeachtet der Zahlen in der Tabelle – die natürliche Sozialstruktur der Art angemessen zu berücksichtigen.
Speziell auf unsere Glider bezogen heißt das ein Innengehege von mindestens 3 m2 Fläche und 6 m3 Volumen.
Tierart | Anzahl Tiere (n) | Außen Fläche m2 | Innen Volumen m3 |
---|---|---|---|
Kuskus, Opossums, Kusus | 2 | 6 | 12 |
Grosse und mittlere Gleitbeutler | 6 | 6 | 12 |
Kleine Gleitbeutler (Sugar Glider) | 6 | 3 | 6 |
Außerdem müssen folgende Bedingungen dabei eingehalten werden:
Wer nähere Fragen hat möge sich bitte direkt an das Veterinäramt seines Kantons wenden und mit den dort zuständigen Mitarbeitern für Artenschutz verbinden lassen.
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